Im Beschluss des Schulrates Nr. 9/2017 sind die Kriterien für die Befreiung von Beitragsleistungen für bedürftige Schüler*innen enthalten.

Beschluss Nr. 9/2017 – Kriterien für die Einhebung von Schülerbeiträgen und Festlegung des jährlichen Höchstausmaßes ab 2017-18