Im diesen Beschlüssen des Schulrates sind die Kriterien für die Befreiung von Beitragsleistungen für bedürftige Schüler*innen enthalten.

Beschluss Nr. 09-2017 Kriterien für die Einhebung von Schülerbeiträgen (gültig ab 2017/2018 bis 2023/24)

Beschluss Nr. 06-2024 Kriterien für die Einhebung von Schülerbeiträgen und Festlegung des jährlichen Höchstausmaßes (gültig ab 2024/25)