Richtlinien für die Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote
Allgemeine Bestimmungen
Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten betrifft die der Schule vorgehaltenen Pflichtquote (Wahlpflichtfächer) am Donnerstagnachmittag im 1. Halbjahr.
Die Schüler/innen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.
Die Angebote können die Bereiche Musik oder Sport betreffen.
Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 1. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.
Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste.
Die außerschulischen Bildungsträger übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit.
Die Träger sind verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.
Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.
Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.
Qualitätskriterien
Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Unterstufe, den Rahmenrichtlinien des Landes und dem Schulprogramm des Grundschulsprengels Neumarkt.
Organisierte, regelmäßige Tätigkeit mit genau definierter Zielsetzung.
Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform.
Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Qualifikation.
Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht gewinnorientiert.
Organisatorische Bestimmungen
Die Anträge um Akkreditierung müssen innerhalb 30. April eines jeden Jahres in der Direktion des Grundschulsprengels Neumarkt eingereicht werden.
Der Schulrat begutachtet und genehmigt die Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger.
Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf der Schule oder des Antragstellers.
Die Eltern stellen den Antrag um Freistellung innerhalb Freitag der ersten Schulwoche eines jeden Jahres.
Die Schule stellt sowohl den Antragstellern als auch den Eltern die notwendigen Formulare zur Verfügung.
Die Bestimmungen, Kriterien und alle Formulare werden auf der Homepage der Schule veröffentlicht.
Bestätigung über den regelmäßigen Besuch des außerschulischen Bildungsangebotes
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