Gewährungsakte
Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften werden auch die Gewährungsakte zu veröffentlichen. Dabei sind folgende Daten zu veröffentlichen:
- Der Name der Firma oder der Körperschaft und die jeweiligen Steuerdaten oder der Name der begünstigten Person
- Der gewährte Beitrag
- Die rechtlichen Grundlagen aufgrund derer die Begünstigung gewährt wurde
- Das für das Verwaltungsverfahren zuständige Amt (Sekretariat) und die zuständige Führungskraft (Name der Schulführungskraft)
- Die angewandten Modalitäten, um den Begünstigten zu ermitteln
- Eine Verlinkung zum ausgewählten Projekt und der Lebenslauf der beauftragten Person
Diese Daten sind jährlich in „offenem Format“ (d.h. es muss ermöglicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Daten extrahieren und wieder verwenden können) in einer einzigen Liste zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung ist Bedingung für die Wirksamkeit der finanziellen Gewährung. Die Identifizierungsdaten der begünstigten Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch ein Rückschluss auf ihren Gesundheitszustand oder auf ihre finanzielle Notlage möglich ist.
AUFLISTUNG
2022 – es wurden keine Subvention über 1.000 € gewährt
2023 – es wurden keine Subvention über 1.000 € gewährt
2024 bis 31.05.2024 – es wurden keine Subvention über 1.000 € gewährt